Anspruch auf Neubewertung bei fehlerhafter Korrektur einer Klausur

Nach einer Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalens führen Verfahrensfehler bei der Bewertung einer fehlerfrei ermittelten Prüfungsleistung (lediglich) zu einem Anspruch auf Neubewertung und grundsätzlich nicht zu einem Anspruch auf Wiederholung der Prüfung. Nur Ausnahmsweise könne ein Anspruch auf Wiederholung der Prüfungsleistung gewährt werden, wenn die Neubewertung unmöglich ist und dies dem Prüfling nicht angelastet werden kann. […]

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