Ihr Anwalt für eine

Studienplatzklage Zahnmedizin

Haben Sie eine Absage für Ihren Studienplatz in der Zahnmedizin erhalten?

Es gibt noch eine Chance für Ihr Zahnmedizinstudium.

Die Plätze im Fach Zahnmedizin sind traditionell schon immer stark umkämpft. Wer sich nicht auf ein Bewerbungsverfahren mit ungewissem Ausgang und einer langen Wartezeit verlassen will, kann mit einer Studienplatzklage Zahnmedizin zum Ziel kommen. 

Auch wenn die vom Bundesverfassungsgericht angeordnete Reform des Zulassungsverfahrens eine Entspannung der Studienplatzsituation bringen kann, ist mit einer Übergangsphase mit ungewisser Dauer zu rechnen, bis die neuen Maßnahmen greifen.

Mit einer Studienplatzklage verbessern Sie ihre Ausgangsposition erheblich. Auch im Fach Zahnmedizin ist die Erfolgsquote akzeptabel, wenn man die richtigen Universitäten für das Verfahren auswählt.

Brief Absage Zahnmedizinstudium erhalten

Ablauf der Studienplatzklage Zahnmedizin

Nach Ablehnung durch Hochschulstart bei der Universität stelle ich einen Antrag auf Studienplatzklage Zahnmedizin und reiche beim zuständigen Verwaltungsgericht einen Antrag im einstweiligen Rechtsschutz ein.

Fristen der Studienplatzklage Zahnmedizin

Die Fristen der Studienplatzklage Zahnmedizin können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Sprechen Sie mich gerne bei der Beratung darauf an.

Erfolgschancen der Studienplatzklage Zahnmedizin

Die Erfolgschancen im Studienplatz Zahnmedizin können nicht pauschal beantwortet werden. Es kommt insbesondere auf das Fachsemester und den Studienort an. Gerne prüfe ich Ihre Erfolgschancen.

Kosten der Studienplatzklage Zahnmedizin

Bei einer Studienplatzklage Zahnmedizin ist mit Kosten von ca. 1.300,- EUR pro Verfahren zu rechnen. Gerne prüfe ich für Sie, ob Ihnen eine Prozesskostenhilfe gewährt werden kann.

BEwertungen

Weitere Rechtsgebiete

Lesen Sie meinem blog und bleiben up-to-date!

Sie möchten die aktuellen Rechtsprechungen verfolgen?

Jetzt vereinbaren

Beratungsgespräch

Sie möchten gerne eine grobe Einschätzung auf Erfolgsaussichten Ihres rechtlichen Anliegens? Dann vereinbaren Sie gerne ein Beratungsgespräch.