Ihr Anwalt für eine STUDIENPLATZKLAGE

Ich kämpfe für Ihr Recht auf einen Studienplatz!

Grenzenlose Einklage Studienplatz

Bundesweit für Sie da!

Egal an welcher Universität, Hoch- oder Fachhochschule auch immer Sie sich Ihre Wunsch Studienplatzklage (in z.B. Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Psychologie oder Pharmazie) einreichen möchten, ob in Frankfurt, Berlin, München oder anderswo, Entfernung spielt für mich und meine Anwaltstätigkeit keine Rolle. Meine Mandanten kommen aus ganz Deutschland und aus dem Ausland. Ich vertrete Sie bundesweit bei der Studienplatzklage in jedem Studiengang mit Numerus Clausus.

Studienplatz einklagen.

Wie mache ich das?

Das Institut der “Studienplatzklage”, genauer: des Verfahrens auf außerkapazitäre Zulassung, gibt es bereits seit den 1970er Jahren als in Konsequenz der Bildungsreformen mehr Studenten an die Universitäten strömten als diese aufnehmen konnten. Fächer, die kurz zuvor noch einer exklusiven, bildungsbürgerlichen Elite vorbehalten waren, wurden nun zu “Massenstudiengängen”, was dazu führte, dass nicht mehr jeder Bewerber, der ein Abitur in der Tasche hatte, auch einen Studienplatz erhalten konnte.

Sehr stark vereinfacht zielt die Studienplatzklage darauf ab, Studienplätze geltend zu machen, die in den offiziellen Plänen und Berechnungen der Hochschulen nicht auftauchen. Mit dem Antrag wird die Hochschule aufgefordert, die Kapazität an vorhandenen Studienplätzen vollständig auszuschöpfen, um dem verfassungsrechtlichen Gebot der Berufsfreiheit aus Art. 12 GG, speziell in seiner Ausprägung als Teilhaberecht an staatlichen Ausbildungseinrichtungen, gerecht zu werden.

Das Verfahren setzt eine “normale” Bewerbung bei der gewünschten Hochschule, einen außerkapazitären Zulassungsantrag und in der Regel eine Klage sowie einen Antrag im einstweiligen Rechtsschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht voraus.

Absage für Studienplatz - Studienplatzklage

Fristen einer Studienplatzklage

Wie lange dauert das Einklageverfahren?

Das Verfahren ist zwar als Eilverfahren konzipiert, dennoch kann es im Einzelfall bis zu einem halben Jahr dauern, bis das Gericht über den Antrag entscheidet. In der Regel erhält der Antragsteller jedoch vor dem Ablauf des Semesters, für das er sich beworben hat, den Beschluss.

Sehr große Bedeutung für den Erfolg des Kapazitätsverfahrens hat die Einhaltung der Fristen für die Stellung des Antrags auf außerkapazitäre Zulassung. Konsequenz der föderalen Struktur der Bundesrepublik ist allerdings, dass jedes Bundesland hierzu eigenständig Fristen festlegen kann, die teilweise stark von Land zu Land abweichen. Manche Bundesländer haben auch keine Frist für den Antrag festgelegt. Zweckmäßigerweise ist nach dem Erhalt des Ablehnungsbescheids der Hochschule der Antrag im einstweiligen Rechtsschutz bei Gericht zu stellen. Konsens besteht darüber, dass dieser spätestens bis zum Beginn der Semesterveranstaltungen des jeweiligen Semesters gestellt werden muss.

Erfolgschancen einer Studienplatzklage.

Wie wahrscheinlich bekomme ich am Ende den Studienplatz?

Die Erfolgschancen eine Studienplatzklage sind sehr unterschiedlich und können nicht pauschal quantifiziert werden. Sie hängen sehr stark vom gewünschten Studienfach und vom gewünschten Studienort ab.

Als Faustregel lässt sich festhalten, dass die Chancen, einen Studienplatz im Wege der Studienplatzklage zu erhalten, umso besser sind, je weniger es sich bei dem gewünschten Studienfach um einen “Massenstudiengang” handelt, darunter fallen unter anderem Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Pharmazie aber auch Psychologie.

Schließlich steigen die Chancen, zum Zuge zu kommen, wenn der Studienbewerber bereit ist, beim Studienort Abstriche zu machen. Die Aussichten sind besser an kleinen Universitäten als in den attraktiven Großstädten, die viele Studenten anziehen.

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