Anspruch auf Neubewertung bei fehlerhafter Korrektur einer Klausur
Nach einer Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalens führen Verfahrensfehler bei der Bewertung einer fehlerfrei ermittelten Prüfungsleistung (lediglich) zu einem Anspruch auf Neubewertung und grundsätzlich nicht zu